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Volltextzitate sind verboten oder erlaubt?

Immer wieder findet sich die Behauptung in Onlineforen, das Volltext-Zitate rechtlich unbedenklich sind, wenn man die Quelle angibt. Diese Aussage ist grundsätzlich falsch. Wer komplette Texte kopiert, verstößt gegen das Gesetz. Dies wird im nachfolgenden genauer erklärt.

 

Was ist ein Volltext-Zitat?

Unter einem "Volltextzitat" versteht die "Internetgemeinde" das kopieren von einem kompletten Text. Wenn man den Begriff genauer beleuchtet, kommt man schnell darauf, das es "Volltextzitate" oder "Vollzitate" nicht gibt. Die richtige Bezeichnung ist "Großzitat".

Ein Goßzitat ist also ein komplett kopierter Text.

 

Wann sind Großzitate zulässig?

Großzitate sind in Deutschland nur für wissenschaftliche Arbeiten erlaubt. Und auch nur dann, wenn das zitierte Werk in Deutschland veröffentlicht wurde, bzw. erschienen ist.

Ein Beitrag mit einem Großzitat in einem Forum oder in einer Facebookgruppe ist KEIN wissenschaftliches Werk, sondern eine illegale Raubkopie.

 

Wo ist das geregelt?

In Deutschland gilt das Urheberrecht entsprechend seiner aktuellen Fassung. Im Fall von Zitaten gilt der §51 UrhG. Außerdem findet der §87f Anwendung.

Außerdem gilt die Quelle als Pflichtangabe. § 63 UrhG gilt entsprechend.

 

Interessen des Urhebers

Der Urheber kann darüber entscheiden, wer das Werk weiterverbreiten darf, und wer nicht.

In § 97 wird dem Urheber ausdrücklich das Recht gegeben, Schadenersatz und eine vom Täter zu unterschreibende Unterlassungserklärung einzufordern.

 

Abmahnung

Wer Texte illegal kopiert und verbreitet kann gemäß § 97a UrhG dafür abgemahnt werden. Die Abmahnung enthält eine Strafe in Höhe von bis zu 1.000€.

 

Fazit:

Wer komplette Texte kopiert, macht sich strafbar.

Grundsätzlich gilt: Verlinken ja, kopieren nein.

 

Stand 14.12.2013

 

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